Streitschlichtung – das müssen Sie jetzt tun
Seit Februar 2017 müssen Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern den Verbraucher darüber informieren, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Diese Informationspflicht gilt auch für Unternehmen, die an dem Streitbeilegungsverfahren nicht teilnehmen. Wenn … Weiter