Die Rundfunkgebühren liegen mittlerweile bei stattlichen 17,50 € pro Monat (also 210,00 € pro Jahr) und sind für jede Wohnung fällig, egal wie viele Radios, Fernseher oder Computer in der Wohnung stehen.
Seit Januar 2017 besteht für einige Personen rückwirkend für drei Jahre ab Antragstellung die Möglichkeit, sich die Rundfunkgebühren ermäßigen zu lassen oder von diesen befreit zu werden.
Das betrifft einen gar nicht so kleinen Personenkreis: Neben Empfängern von ALG II oder Sozialgeld steht eine Befreiung zum Beispiel auch BaföG-Empfängern sowie Empfängern von Berufsausbildungsbeihilfe zu. Einige Schwerbehinderte müssen je nach Grad der Behinderung nur den ermäßigten Beitrag von 5,83 € oder nichts zahlen.
Der Befreiungsantrag kann unter www.rundfunkbeitrag.de einfach online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Die Online-Ausfüllhilfe zeigt ebenfalls an, welche Nachweise mitgeschickt werden müssen.
Ihr Team von Erbel + Bernsen