Gehaltserhöhung mal anders

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Sie wollen Ihren Arbeitnehmern etwas Gutes tun, scheuen aber die hohen Nebenkosten einer Gehaltserhöhung? felix1.de erklärt, wie Sie das steuer- und sozialversicherungsfrei gestalten können.

Einen Arbeitnehmer mit Smartphone und Tablet auszustatten, ist oft notwendig. Denn nur Mitarbeiter, die erreichbar sind und Zugriff auf Unternehmensdaten haben, können effektiv arbeiten. Diese Geräte können auch dem Mitarbeiter zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Und damit lässt sich auch noch Geld sparen.

Wie Sie bei der Überlassung eines Smartphones oder Tablets sparen können

Die private Mitnutzung von Telefonen, Smartphones, PCs und Tablets gelten nicht als geldwerter Vorteil. Die Nutzung ist steuerfrei. Es fallen also keine Lohnsteuern und auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Dabei ist es sogar egal, wie hoch der Wert ist, der dem Arbeitnehmer überlassen wird.

Wie muss die Überlassung erfolgen?

Das Smartphone bzw. das Tablet muss weiterhin dem Arbeitgeber gehören. Sobald das Gerät dem Arbeitnehmer überlassen wird, können die laufenden Kosten nicht mehr in voller Höhe vom Unternehmen steuerfrei übernommen werden.
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, muss der Arbeitnehmer das Gerät auch wieder zurückgeben. Das ist zwar für den Arbeitnehmer ungünstig, der Arbeitgeber erhält aber das Gerät zurück und kann es anderweitig betrieblich verwenden.

Vorteile zu einer Gehaltserhöhung

Statt einer Gehaltserhöhung ein Smartphone oder Tablet dem Arbeitnehmer zu überlassen, macht durchaus Sinn. Denn jede Gehaltserhöhung löst immer Sozialversicherungsbeiträge aus.
Beispiel: Wird das Gehalt von 3.000 Euro auf 3.050 Euro erhöht, entstehen (inkl. Lohnnebenkosten) insgesamt Mehrkosten von ca. 59,66 Euro für den Arbeitgeber. Das Nettogehalt steigt aber nur um 24,53 Euro.
Wird stattdessen ein Smartphone mit Flatrate im Wert von monatlich 50 Euro auch zur privaten Nutzung überlassen, hat der Arbeitgeber nur 50 Euro Aufwand und der Arbeitnehmer einen Gegenwert von ebenfalls 50 Euro. Tatsächlich hat der Arbeitgeber überhaupt keinen höheren Aufwand. Denn das dienstliche Smartphone und die Flatrate benötigt der Mitarbeiter ja sowieso betrieblich.

Steuerfreie Gutscheine

Da die Überlassung eines Smartphones oder Tabletts kein geldwerter Vorteil ist, kann zusätzlich auch noch die Freigrenze von 44 Euro genutzt werden. Monatlich können nämlich Zuwendungen bis zu einem Wert von 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an Arbeitnehmer übergeben werden. Das können z.B. Tankgutscheine, Warengutscheine und Zeitungsabonnements sein.
Auch Geburtstagsgeschenke und Betriebsfeiern sind steuerfrei, wenn bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Informationen, wie Sie eine Weinachsfeier veranstalten ohne dass Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, erhalten Sie im felix1.de-Blogbeitrag Betriebliche Weihnachtsfeier 2015:

So machen Sie steuerlich alles richtig

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StB Andreas Reichert ist Vorstand der felix1.de AG

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