Arbeitszimmer – Tipps von A bis Z

Arbeitszimmer sind bei Steuersparern bekannt und beliebt. Trotzdem oder gerade deswegen gibt es einige lukrative Tipps, die nicht jeder kennt. Schauen Sie selbst:

Außerhäusliches Arbeitszimmer
Fast alle Einschränkungen zum häuslichen Arbeitszimmer fallen weg, wenn es sich um einen außerhäuslichen Raum handelt. Also: Mieten Sie sich einen Raum beim Nachbarn auf der anderen Straßenseite und schon können Sie das Zimmer (mit nur wenigen Bedingungen) absetzen.

Arbeitsmittel
Sie können Ihr Arbeitszimmer nicht absetzen? Dann sind wenigstens alle Arbeitsmittel, auch wenn diese im Schlafzimmer stehen, absetzbar wie Aktenschrank, Bücherregal, Computer, Schreibtisch, Bürostuhl usw. Einzige Bedingung: Möglichst 100 % berufliche Nutzung.

Archivraum
Was ist ein Arbeitszimmer? Darüber grübelten die Finanzgerichte und kamen zu dem Schluss, dass ein (vollgestopfter) Archivraum oder ein Lagerraum oder ein Übungsraum für Musiker und Tänzer keinArbeitszimmer ist und somit viel besser absetzbar.

Ehegatten
Ehepartner, die sich ein Arbeitszimmer teilen, konnten dieses bisher nur für 2 x 625 € absetzen. Diese Höhe hat der Bundesfinanzhof jetzt verdoppelt.

Eigener Arbeitsplatz
Ein Arbeitszimmer können Sie nur absetzen, wenn Sie beim Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz haben. Aber: Wenn Sie sich einen solchen Arbeitsplatz mit anderen teilen müssen (Pool-Arbeitsplatz) oder diesen nicht richtig nutzen können (z.B. ein Psychologe, der im Praxisraum keine Akten aufstellen darf), dann ist das Arbeitszimmer absetzbar.

Nebentätigkeit
Sie haben einen eigenen Arbeitsplatz, aber nur für Ihren Hauptberuf? Ihre Nebentätigkeit dürfen Sie nicht beim Arbeitgeber ausüben, sondern nur zu Hause? Schon ist das Arbeitszimmer dafür absetzbar – nach Meinung eines Finanzgerichts – unabhängig davon, ob das Arbeitszimmer überhaupt angemessen gebraucht wird oder nicht.

Zimmeranzahl
Diese sollte um 1 höher sein als die Bewohnerzahl (also 5-Zimmerwohnung bei 4 Bewohnern). Aber auch davon gibt es Ausnahmen….

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