Gesetzliche oder private Krankenversicherung

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Gesetzlich oder privat? Wie versichere ich mich als Selbstständiger?

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit wird zwangsläufig die Frage aufgeworfen: Welche Versicherung ist für mich die Beste? Bin ich eher in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gut aufgehoben oder passt die private Krankenversicherung (PKV) einfach besser zu mir?

Um diese Fragen zu beantworten, muss man die Vor- und Nachteile dieser beiden Versicherungen genauer betrachten und gegeneinander abwägen.

(Anmerkung: Ist man bereits vor dem Einstieg in die Selbstständigkeit in der PKV versichert, bleibt keine Wahl. Eine Rückkehr in die GKV mit Aufnahme der Selbstständigkeit ist ausgeschlossen.)

Wie sieht es mit der Höhe der Beiträge aus?

 GKV:

Die Beiträge werden prozentual vom tatsächlichen Bruttoeinkommen berechnet. Der persönliche Gesundheitszustand spielt dabei keine Rolle. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese stellt den gesetzlich geregelten Maximalbetrag dar, von dem die Beiträge berechnet werden. Der über diese Grenze hinausgehende Teil des Einkommens ist beitragsfrei. Die BBG wird jedes Jahr der Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland angepasst. 2015 liegt die Grenze bei 49.500,00 Euro bzw. 4.125,00 Euro monatlich.

PKV:

Die Beiträge werden vom individuellen Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsspektrum berechnet. Die Höhe des Einkommens spielt hier keine Rolle. Liegen mit Eintritt in die PKV bereits Vorerkrankungen vor, führt dies zu höheren Beiträgen bzw. zu einem Leitungsausschluss oder sogar einer Ablehnung der Versicherung. Steht einer Aufnahme in die PKV nichts im Wege, erfolgt die Beitragseinstufung in eine sogenannte Tarifgruppe. Von deren Entwicklung ist dann die Anpassung der Beiträge abhängig. Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Steigende oder sinkende Einnahmen aus der Selbstständigkeit sind irrelevant.

Welche Leistungen sind versichert?

 GKV:

Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, durch mögliche Satzungsleistungen können sie von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas abweichen. Es ist zudem möglich, einen Tarif zu wählen, bei dem die Zahlung von Krankengeld mit abgesichert ist.

PKV:

Die Leistungen werden vertraglich mit dem Anbieter vereinbart. Viele Leistungen aus der GKV sind nur für höhere Beiträge zu erhalten, z. B. Haushaltshilfen oder Mutter-Kind-Kuren. Dafür sind häufig auch Leistungen möglich, die es in der GKV nicht gibt, z. B. Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus.

Wie erfolgt die Behandlung?

 GKV:

Die Abrechnung aller gesetzlichen Leistungen erfolgt über die Krankenversichertenkarte. Der Versicherte hat für verschiedene Leistungen einen Eigenanteil zu entrichten (i.d.R. 10 % der Kosten, maximal 10,00 Euro).

PKV:

Die versicherten Leistungen müssen vom Versicherten vorgestreckt und danach bei der PKV zur Erstattung eingereicht werden.

Wie sieht es mit der Mitversicherung von Familienangehörigen aus?

 GKV:

Kinder und nicht berufstätige Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert.

PKV:

Kinder und nicht berufstätige Ehepartner benötigen eigene Versicherungen. Hier spielt genau wie bei dem Selbstständigen der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle bei der Höhe der zu zahlenden Beiträge. Entscheidet sich der nicht berufstätige Ehepartner dazu in der GKV versichert zu sein/bleiben, sind dort die Beiträge vom halben Einkommen des anderen Ehepartners zu zahlen.

sonstiges:

GKV-Versicherte müssen während Mutterschutz- bzw. Erziehungszeiten keine Beiträge zahlen (Beitragsfreiheit). In der PKV müssen die Beiträge weitergezahlt werden, auch wenn kein laufendes Einkommen bezogen wird.

PKV-Versicherte werden gegenüber GKV-Versicherten beim Arzt oft bevorzugt behandelt, z. B. durch kürzere Wartezeit bei Behandlungen oder schnellere Terminvergaben.

Sowohl in der PKV wie auch in der GKV gibt es die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung. In der PKV kann diese genutzt werden, wenn man einzelne Leistungen nicht in Anspruch genommen hat und dies vorher vertraglich vereinbart wurde. In der GKV werden häufig Bonusprogramme angeboten, über die man einen Teil der Beiträge zurück erstattet bekommt. Eine gesonderte vertragliche Vereinbarung mit der Krankenkasse ist nicht erforderlich. Es ist z. B. bei vielen Krankenkassen möglich, eine Beitragserstattung zu erhalten, wenn man alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen hat.

Fazit:

Die Entscheidung, für welche Art der Versicherung man sich entscheidet, sollte gut durchdacht sein und auf gar keinen Fall überstürzt getroffen werden!

Wo setzt man seine Prioritäten? Was ist für einen wichtig?

Wie steht es um den eigenen Gesundheitszustand? Wie sieht die familiäre Situation aus?

Also: nicht kurzfristig planen und sich nicht von dem für den Moment interessanten Gesamtpaket locken lassen. Das Leben hält viele Überraschungen parat, da kann die heute getroffene Entscheidung für die passende Versicherung in vielen Jahren Gold wert sein!

 

 

 

 

 

 

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Geschäftsführer

Gründer und Geschäftsführer der kantiko GmbH, kümmert sich um Vertrieb, Spezialist in Sachen Planung und Forecasting.