Umsatzsteuer / Dauerfristverlängerung

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Die Umsatzsteuer, oder auch Mehrwertsteuer genannt, kennt jeder, aber was bedeutet sie für unsere Unternehmungen? Jeder Unternehmer ist verpflichtet seinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und diese dann regelmäßig an das Finanzamt abzuführen. Dieser Beitrag möchte Sie kurz und knapp darüber informieren, was das für Ihr Unternehmen bedeutet.

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich eher um eine indirekte Steuer, da im Grunde der Kunde die Steuerlast trägt. Sie als Unternehmer, bzw. Ihr Unternehmen reicht diese an das Finanzamt weiter. Die Umsatzsteuer ist also aus betriebswirtschaftlicher Sicht kostenneutral – trotzdem ist sie aus Sicht der Liquidität nicht zu vernachlässigen. Immerhin umfasst sie 19 % des Umsatzes.

Die Umsatzsteuer ist eigentlich eine Jahressteuer. Das Finanzamt verlangt aber unterjährige Vorauszahlungen. Grundlage für diese Vorauszahlungen ist die Umsatzsteuervoranmeldung, die monatlich oder vierteljährlich von jedem Unternehmen abgegeben werden muss. Bei der Umsatzsteuererklärung, nach Ablauf des Geschäftsjahres, werden dann die bereits geleisteten Zahlungen angerechnet.

Ob die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich erstellt werden muss und dann entsprechend die Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet werden müssen, ist von der Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer (also vom Umsatz) abhängig, wobei neu gegründete Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre immer monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim zuständigen Finanzamt einzureichen, d.h. für die Umsätze des Januars muss die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Februar abgegeben werden. Unternehmen haben aber die Möglichkeit eine Dauerfristverlängerung zu beantragen – was wir unbedingt empfehlen können! So ist dann die Umsatzsteuer für die Umsätze des Januars bspw. erst am 10. März fällig.

Was ist die Idee hinter der Dauerfristverlängerung? Oft gewähren Sie Ihren Kunden ein Zahlungsziel und Sie würden dann die Umsatzsteuer bereits zahlen (=abführen) müssen, bevor der Kunde selbst gezahlt hat. In diesem Fall würden Sie 19 % des Umsatzes vorfinanzieren.

TIPP 1:
Beantragen Sie unbedingt die Dauerfristverlängerung bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Besprechen Sie diesen Sachverhalt mit Ihrem Steuerberater – der berät Sie hier gerne.
Und nicht vergessen: Bei der Umsatzsteuervoranmeldung ist die Vorsteuer abzugsfähig, d.h. die selbst gezahlte Umsatzsteuer für erworbene Waren und/oder Dienstleistungen wird von der Umsatzsteuer abgezogen. Sammeln Sie also alle Rechnungen und Quittungen, wobei es übrigens unwichtig ist, ob die Waren und/oder Dienstleistungen bereits bezahlt wurden.

TIPP 2:

Mit kontool haben Sie natürlich die Umsatz- und Vorsteuer sehr einfach im Blick!

Folge uns Benjamin Panke:

Geschäftsführer

Gründer und Geschäftsführer der kantiko GmbH, kümmert sich um Vertrieb, Spezialist in Sachen Planung und Forecasting.