Absetzbarkeit Weihnachtsfeier

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Absetzbarkeit WeihnachtsfeierAlle Jahre wieder kommt mit dem Jahresende auch das Thema Weihnachtsfeier in Unternehmen auf. Die meisten Firmen nutzen die Gelegenheit, um sich bei ihren Mitarbeitern mit einer kleinen Party oder einem gemeinsamen Essen für die geleistete Arbeit zu bedanken. Bei einigen Kollegen stehen dabei möglicherweise Fragen wie „Was ziehe ich an?“, „Wie betrunken darf ich sein?“ oder „Wird sich ein Fremdknutschen wieder nicht vermeiden lassen?“ im Vordergrund. Auf Unternehmerseite hingegen sind aber auch die Ausgaben und deren Absetzbarkeit ein wichtiges Thema.

 

Grundsätzlich steht fest: Weihnachtsfeiern sind steuerlich absetzbar. Um die Kosten geltend zu machen, ist jedoch Einiges zu beachten:

– Es müssen alle Mitarbeiter der Firma (bzw. der Abteilung oder Niederlassung) eingeladen sein.

– Die Feier darf maximal die zweite Betriebsveranstaltung des Jahres sein.

– Die Ausgaben dürfen pro Mitarbeiter 110 Euro nicht überschreiten.

 

Wenn auch nur eine dieser Anforderungen nicht erfüllt ist, wird die Weihnachtsfeier als geldwerter Vorteil angesehen und Lohnsteuer und eventuell auch Sozialabgaben fällig.

 

Seit 2015 gilt: Die 110-Euro-Regel wirkt als Freibetrag, nicht als Freigrenze. Da heißt, im Gegensatz zu den Jahren zuvor entfällt nicht die komplette Absetzbarkeit sobald der Betrag überschritten wurde. Vielmehr ist lediglich der Teil, der die 110 Euro-Grenze überschreitet steuerpflichtig. Neu ist allerdings auch, dass dem nicht mehr nur der direkte Konsum vor Ort, sondern nunmehr alle Kosten der Feierlichkeit zugrunde gelegt werden. Konkret bedeutet das, dass neben Speisen und Getränken auch Ausgaben wie Raummieten, Veranstaltungstechnik und – mitarbeiter eingerechnet werden müssen.

 

Der Gesamtbetrag wird anteilig aufgeschlüsselt – sprich: durch die Zahl der anwesenden Gäste geteilt. Wichtig hierbei ist, dass seit diesem Jahr nicht die Anzahl der ausgesprochenen Einladungen, sondern nur die der tatsächlich Anwesenden Mitarbeiter zählt.

 

Zudem ist zu beachten, dass die 110 Euro-Grenze als Bruttobetrag verstanden wird. Unterm Strich darf eine Weihnachtsfeier also nicht mehr als 92,44 Euro für jeden teilnehmen Mitarbeiter kosten. Um vor unangenehmen Überraschungen gefeit zu sein, sollte das Unternehmern bei der Ausgestaltung seiner Weihnachtsfeier auf Nummer sicher gehen und spontane Absagen und Nichterscheinen der Gäste bei der Planung im Vorfeld berücksichtigen.

 

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