steuerrechtliche Neuerungen 2016

Freistellungaufträge bei Banken Ab 2016 sind Freistellungsaufträge gegenüber Banken nur noch gültig, wenn dort Ihre steuerliche Identifikationsnummer hinterlegt ist. Ohne gültigen Freistellungauftrag werden von Ihren Zinseinkünften 25 % plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Die Nummer kann Ihnen das Bundeszentralamt … Weiter

Tipp des Monats – Elektronische Rechnungen

  Elektronische Rechnungen – wie geht das eigentlich? Der elektronische Rechnungsaustausch ist in den letzten Jahren deutlich vereinfacht worden – qualifizierte elektronische Signaturen oder das EDI-Verfahren können zwar verwendet werden, sind aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Einiges ist dennoch zu … Weiter